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Dries Energieberatung.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Fragen die Sie interessieren

Energieberatung, Förderung und Ablauf

Allgemeines zur Energieberatung

Was ist eine Energieberatung und welchen Zweck hat sie?

Eine Energieberatung analysiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken. Ziel ist es, Energieeffizienz zu steigern, Kosten zu sparen und staatliche Förderungen optimal zu nutzen.

Wer darf eine geförderte Energieberatung durchführen?

Nur qualifizierte Energieberater mit BAFA-Zulassung oder Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) dürfen geförderte Beratungen für Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Kommunen durchführen.

Welche Gebäude können gefördert beraten werden?

Förderfähig sind in der Regel alle bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Ablauf der Energieberatung

Wie läuft eine Energieberatung typischerweise ab?

  1. Erstgespräch und Datenerfassung
  2. Vor-Ort-Begehung
  3. Energetische Analyse und Berechnung
  4. Erstellung des Beratungsberichts bzw. individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  5. Abschlussgespräch mit Erläuterung der Ergebnisse und Fördermöglichkeiten

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP ist ein strukturierter Plan, der zeigt, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch saniert werden kann – von kleineren Einzelmaßnahmen bis zur Gesamtsanierung. Er dient auch als Grundlage für zusätzliche Förderboni.

Wie lange dauert die Erstellung einer Energieberatung oder eines iSFP?

Je nach Gebäudegröße und Datenlage dauert der gesamte Prozess typischerweise zwischen 2 und 6 Wochen.

BAFA- und KfW-Förderprogramme

Was fördert das BAFA im Bereich Energieberatung?

Das BAFA fördert die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude“.

Gefördert wird die Beratung selbst, also das Honorar des Energieberaters.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Energieberatung bei Wohngebäuden?

Für Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 % Zuschuss, maximal 650,00 €

Für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten: 80 % Zuschuss, maximal 1.700 €

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude?

Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 6.000 € pro Objekt.

Was fördert die KfW im Bereich energetischer Sanierung?

Die KfW fördert konkrete Sanierungsmaßnahmen oder Neubauten mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten – z. B. über die Programme

KfW 261/262

(„Wohngebäude – Kredit“) oder

KfW 430

(„Investitionszuschuss“).

Antragsverfahren und Ablauf

Wer stellt den Förderantrag für die Energieberatung?

Der Antrag für die BAFA-Energieberatung wird vom Energieberater im Namen des Eigentümers gestellt. Der Eigentümer muss lediglich eine Vollmacht unterschreiben.

Wann darf mit der Beratung begonnen werden?

Erst nach der Eingangsbestätigung des BAFA-Antrags darf die Beratung offiziell starten. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Was passiert nach der Beratung?

Der Energieberater übermittelt den Bericht bzw. den iSFP an den Kunden und an das BAFA. Nach Prüfung und Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel direkt an den Berater oder den Kunden (je nach Abrechnungsmodell).

Wie kann der iSFP-Bonus genutzt werden?

Wenn später einzelne Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP umgesetzt werden, gibt es einen iSFP-Bonus von 5 % auf die regulären Fördersätze (z. B. bei Wärmepumpe, Dämmung, Fenstern etc.).

Förderung der Maßnahmen

Welche Maßnahmen können über BAFA oder KfW gefördert werden?

Gefördert werden u. a.:

  • Heizungsmodernisierung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie)
  • Dämmung von Dach, Wand, Keller oder Geschossdecke
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Gesamtsanierung zum Effizienzhaus

Wie hoch sind die Fördersätze für energetische Maßnahmen?

Je nach Maßnahme und Programm zwischen 15 % und 70 % der Investitionskosten – ggf. zuzüglich iSFP-Bonus.

Eine genaue Berechnung erfolgt im Einzelfall durch den Energieberater.

Finanzierung und Auszahlung

Wer erhält die Auszahlung der Fördermittel?

Bei KfW-Förderungen erhält der Antragsteller (z. B. Eigentümer oder Investor) die Zuschüsse oder Kredite direkt über die Bank oder das KfW-Zuschussportal.

Wie lange dauert die Auszahlung der BAFA-Förderung?

Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 6 bis 10 Wochen.

Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?

Ja, jedoch nur im Rahmen der Kombinationsregeln. BAFA- und KfW-Förderungen dürfen sich nicht doppeln, können aber sinnvoll aufeinander aufbauen (z. B. erst iSFP durch BAFA, dann Sanierungsmaßnahmen über KfW).

Was passiert, wenn ich Maßnahmen ohne Beratung umsetze?

Ohne vorherige qualifizierte Energieberatung oder iSFP kann der Anspruch auf bestimmte Förderboni oder Zuschüsse verfallen.

Eine fachgerechte Planung spart hier häufig mehrere Tausend Euro.

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