
Förderungen
Energieberatung, die sich rechnet
Förderungen - staatliche Unterstützung sinnvoll nutzen
Energetische Sanierungen und moderne Heiztechnik werden in Deutschland umfassend gefördert. Bund und Länder stellen über Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Ziel ist es, Energie zu sparen, CO₂-Emissionen zu reduzieren und Eigentümer bei Investitionen in zukunftsfähige Gebäude zu entlasten.
Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab – unter anderem von der Art des Gebäudes, der geplanten Maßnahme, der Nutzung (Wohn- oder Nichtwohngebäude) sowie persönlichen Voraussetzungen wie dem Einkommen oder der Selbstnutzung.
Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten:
Wir prüfen, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben infrage kommen, erläutern die Voraussetzungen verständlich und zeigen auf, wie sich Zuschüsse und Boni optimal kombinieren lassen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass alle förderrelevanten Anforderungen erfüllt werden.
So stellen Sie sicher, dass Sie keine Fördermittel verschenken und Ihre Investition technisch wie wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt wird.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Überblick über Zuschüsse und Fördergrenzen
| BEG EM Maßnahme | Zuschuss | iSFP- Bonus |
Effizienz- Bonus |
Klima Geschwindigkeits- Bonus |
Einkommens- Bonus |
Max. Fördersatz |
Höchstgrenze förderfähiger Kosten Wohngebäude (Zuschuss) |
Höchstgrenze förderfähiger Kosten Wohngebäude (Kredit) |
Höchstgrenze förderfähiger Kosten Nichtwohngebäude (Zuschuss) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Solarthermische Anlagen | 30% | 20% | 30% | 70% |
1. WE: 30.000€2. bis 6. WE: 15.000€ab 7. WE: 8.000€
|
120.000€ pro WE |
bis 150 qm NGF: 30.000€ bis 400 qm NGF: 200€ pro qm NGF bis 1.000 qm NGF: zusätzlich 120€ pro qm NGF ab 1.000 qm NGF: zusätzlich 80€ pro qm NGF |
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| Biomasseheizung | |||||||||
| Wärmepumpe | |||||||||
| Brennstoffzellenheizung | |||||||||
| Wasserstofffähige Heizung (Innovationsmehrkosten) |
5% | ||||||||
| Innovative Heizungstechnik | |||||||||
| Gebäudenetzanschluss | |||||||||
| Wärmenetzanschluss | |||||||||
| Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz |
30% | 20% | 30% | 70% | |||||
| Gebäudehülle | 15% | 5% | 20% |
30.000€ pro WE (ohne iSFP) 60.000€ pro WE (mit iSFP) |
500€ pro qm Nettogrundfläche NGF |
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| Anlagentechnik (außer Heizung) |
15% | 5% | 20% | ||||||
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung |
15% | 5% | 20% | ||||||
| Heizungsoptimierung zur Emissionsvermeidung |
50% | 50% | |||||||
| Fachplanung und Baubegleitung | 50% | 50% |
Ein- und Zweifamilienhaus: max. 5.000€ ab 3 WE: 2.000€ pro WE insges. max. 20.000€ pro Gebäude |
5€ pro qm NGF, max. 20.000€ |
Stand 29.01.2024 – Angaben ohne Gewähr
1 Effizienzbonus für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel
2 20 % bis 31.12.2028, ab 2029 Reduzierung um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre; Klima-Geschwindigkeitsbonus wird nur für selbstnutzende Eigentümer und nicht Hybrid-Wärmepumpen gewährt
3 Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €
4 Für Biomasseheizungen Zuschlag i. H. v. 2.500 €, wenn Emissionsgrenzwerte für Staub von 2,5 mg/m³ eingehalten wird (vorbehaltlich Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026)
5 Selbstnutzende Wohneigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € erhalten zusätzlichen Zinsvorteil
| Zuständigkeit: | KfW |
| BAFA |
